Die Pflicht zum Bericht

Die EU-Kommission legte im April 2021 einen neuen Entwurf zur CSRD vor und ändert damit den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen tiefgreifend.

Mit der CSRD werden bestehende Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert, über ökologische und soziale Auswirkungen der Geschäftstätigkeit muss berichtet werden und eine unabhängige Prüfung der vorgelegten Informationen wird ebenso Pflicht. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Informationsqualität und Transparenz von Unternehmen in Bezug auf deren Nachhaltigkeitsangelegenheiten zu erhöhen und damit den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft nach dem Pariser Klimaabkommen und dem europäischen Green Deal zu unterstützen. Greifen soll die Verordnung ab dem Geschäftsjahr 2023. Für viele Unternehmen bedeutet der vorgeschlagene CSRD-Zeitplan, dass sie mit der Vorbereitung beginnen müssen, um bis 2024 die CSRD-Verpflichtungen zu erfüllen.

CSRD: „ Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) erweitert die Nachhaltigkeits-berichterstattung und soll sie auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen

Für wen gilt die CSRD?

Die neue CSRD-Richtlinie erfasst alle börsennotierten Unternehmen sowie große Unternehmen, die bereits 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz
  • Mehr als 20 Millionen Euro in der Bilanz.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelständigen Unternehmen verläuft bis dato auf freiwilliger Basis. Doch auch hier soll die gesetzliche Verpflichtung wird für alle Unternehmen spätestens ab dem Jahr 2026 rückwirkend für den Zeitraum 2025 verpflichtend werden.

Ziele

Durch Analysen und Benchmarking schaffen Unternehmen Transparenz und gewinnen Einblicke in Nachhaltigkeit

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Ausweitung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen

Entwicklung einer Strategie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit

Was beachtet werden muss

Das Format und die genauen Kriterien dessen, was CSRD erfordern wird, befinden sich noch in der Entwicklung. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Berichterstattung die folgenden Komponenten enthalten muss:
Jährliche Berichterstattung über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen, die sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Diversität, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption beziehen.
Konzept der doppelten Wesentlichkeit:

Mögliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen als auch auf Mensch und Umwelt, die sich aus Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ergeben

Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und negative Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
Angaben zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen wie Unternehmensstrategie und Ziele, Prozesse und Systeme oder Belange aus dem Umweltmanagement
Zukunftsgerichtete Informationen, Ziele und diesbezügliche Fortschritte. Anders als reine Ergebnisse eines bestimmten Jahres
Berichterstattung gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomieverordnung
Um sich auf die CSRD-Berichterstattung ab 2024 bzw. ab 2026 vorzubereiten, sollten sich Unternehmen jetzt mit CSRD vertraut machen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, um die in der Richtlinie festgelegten Berichtspflichten zu erfüllen.
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Neue EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht in Unternehmen

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Unternehmen und begleiten Sie auf allen Ebenen zu einer rechtsicheren und aktuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Erarbeiten der besten Strategien und Prozesse
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
  • Umsetzung der gewünschten Zielfelder
  • Erarbeiten von Konzepten, die weiter ausgebaut und integriert werden können

Dafür haben wir das Tool ANNA (Analyse der Nachhaltigkeitsanforderungen) entwickelt, dass Sie bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts nach den 20 Kriterien des DNK unterstützt. Gleichzeitig wächst eine ToDo-Liste mit Verantwortlichkeiten und Fristen, die sich aus den (noch) nicht vollständig umgesetzten Punkten ergibt.

ANNA folgt den Vorgaben des DNK und berücksichtigt die 17 SDGs. Sie kommen somit der Forderung nach der Nachhaltigkeits-Berichterstattung nach. Hierbei unterstützt Sie das Tool mit fertigen Textbausteinen aus denen sich der Bericht später zusammensetzt.

Die Tabellen sind anpassbar, sodass nur die für Ihren Nachhaltigkeitsbericht sinnvollen Angaben erscheinen. Die Fragen und die Textbausteine können von uns jederzeit an sich ändernde Vorgaben angepasst werden. Ihr Nachhaltigkeitsbericht folgt somit immer den aktuellen Vorgaben.

Über eine Erfassungsmaske werden Sie von Frage zu Frage geführt, haben aber über Navigationsschaltflächen auch die Möglichkeit zwischen ganze Kapitel oder Kriterien zu springen.

Auf der Titelseite zeigen wir Ihnen immer an, wieviel Prozent der Fragen Sie bereits bearbeitet haben. Weiterhin behalten Sie den Überblick, zu welchem Anteil Sie Fragen zu den einzelnen SDGs beantwortet haben. Bei jeder Frage zeigen wir Ihnen an der rechten Seite an, welche SDGs hiervon berührt werden.

Sie beantworten nun Fragen zur Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen mit Ja/Nein, oder wählen aus einer Liste zutreffendes aus. Das Tool fügt dem Bericht in Abhängigkeit Ihrer Antwort einen Textbaustein hinzu. Manche Detailfragen werden in Abhängigkeit der vorherigen Antworten ggf. übersprungen.

Sie können unmittelbar nach der Beantwortung einer Frage (Ja/Nein) den Textbaustein für den Bericht überarbeiten und z.B. durch die Angabe von Daten präzisieren.

Im Falle einer negativen Antwort wird zusätzlich zu dem entsprechenden Textbaustein im Bericht ein Eintrag für die ToDo-Liste generiert. Sie können hier den von uns vorgeschlagenen Task anpassen und eine Verantwortlichkeit auswählen sowie eine Frist festsetzen.

Zur Beantwortung mancher Fragen werden Wertetabellen eingebunden. Diese betreffen hauptsächlich Angaben zu Energie, Wasser, Abfall und Betriebsstoffen. Um Ihnen hier eine doppelte Datenerfassung zu ersparen, ist der Import aus einer externen Datenquelle möglich bzw. Ihre Betriebssoftware füllt diese Tabellen direkt.

Sowohl der Nachhaltigkeitsbericht als auch die ToDo-Liste können exportiert werden und stehen Ihnen dann außerhalb unseres Tools als Excel-Dateien zur Verfügung. Sie können unmittelbar nach der Beantwortung der Fragen den Textbaustein für den Bericht überarbeiten. Eine Bearbeitung des Berichtes am Ende des Prozesses ist alternativ oder zusätzlich möglich. Hier können Sie auch weitere Grafiken, Tabellen oder weitere Gestaltungselemente einfügen. Versehen Sie den Bericht mit Ihrem Corporate Design, binden Sie den Bericht in Ihr bereits bestehendes Berichtswesen ein. Ihnen sind hier keine Grenzen gesetzt.

Die exportierte ToDo-Liste können Sie nach Verantwortlichkeiten filtern und Ihren Mitarbeiter:innen maßgeschneidert zur Verfügung stellen.

Nutzen Sie die ToDo-Liste, die automatisch durch die Beantwortung der Fragen entsteht, um sich weiter auf dem Weg zum nachhaltigen Unternehmen zu bewegen.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns über sekretariat@uve.de oder rufen uns an unter 030 31582466.
Dr. Hamid Saberi

Dr. Hamid Saberi

Geschäftsführer

030 315 82 486
h.saberi@uve.de
Frank Weigelt

Frank Weigelt

Leiter Software & EDV

030 315 82 480
f.weigelt@uve.de

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